EINSATZ 33/2014: „Gelöschtes Feuer“ – Rauchmelder verhindert schlimmeres!

Heute in den späten Abendstunden wurden wir mit dem Stichwort „Kontrolle eines gelöschten Feuer“ in den Christian-Faber-Weg alarmiert. Was war passiert? In einer Erdgeschosswohnung fing ein Adventskranz Feuer und dieses griff auf einen Beistelltisch über. Durch einen Nachbar, der durch die installierten Rauchmelder aufmerksam wurde, konnte das Feuer gelöscht und der Tisch mit Adventskranz ins Freie befördert werden. Wir kontrollierten die Wohnung mit der Wärmebildkamera und konnten sie schnell wieder freigeben. Im Einsatz waren der Florian Linden 2/19, 2/22, 2/43.
Dieser Einsatz zeigte wieder wie wichtig Rauchmelder sind. Nur durch das Auslösen des Rauchmelders konnte hier schlimmeres verhindert werden.

Denken Sie daran ab Januar 2015 besteht in Hessen die Rauchmelderpflicht!

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